Wiedereröffnung der Praxis am 27. April
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten
Ab dem 27. April.2020 hat der Bundesrat die Lockerung des Notstands für Artzpraxen verkündet. Die offizielle Weisung besagt, dass wir wieder reguläre Patienten unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebedingungen behandeln dürfen.
Deshalb haben wir folgende Massnahmen und Vorkehrungen getroffen, um Sie sicher behandeln zu können:
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Mundschutz an.
Um ausreichend Abstand zu halten, haben wir zwischen zwei Patienten ausreichend Pufferzonen eingeplant.
Wir bitten Sie, ohne Begleitung zum vereinbarten Termin zu kommen.
Wir bitten Sie, die Hände beim Betreten und Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.